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Hochschulverwaltung

Die Hochschulverwaltung unterstützt die gesamte nba比分直播und ihre Fachbereiche, Einrichtungen, Organe und Gremien in allen administrativen Angelegenheiten rund um Bau und Liegenschaften, Finanzen, Personal, Studium und Prüfung sowie IT. Sie stellt die Aufgabenerfüllung der Akademie nach Ma?gabe des Kunsthochschulgesetzes und anderer Bestimmungen sicher und erschlie?t neue Handlungsspielr?ume.

Stabsstelle Koordination Digitalisierung

Antje Feil 
Tel.: 0211/1396-297
=(c=c.charCodeAt(0)+13)?c:c-26);});return false">antje.feil [​at​] kunstakademie-duesseldorf.de

Aufgabenbereiche:

  • Erfahrungsaustausch mit NRW-Hochschulen zur Digitalisierung der Verwaltung
  • Soll-Ist-Analyse der Umsetzung von Onlinezugangsgesetz (externer Link) und E-Government-Gesetz NRW (externer Link)
  • Digitalisierungsstrategie
  • Projekt-Portfolio-Management
  • Konzeption von Projektmanagement
  • Strategische Beratung von Projektinitiatorinnen/-initiatoren 
  • Prozess-Management 

Stabsstelle Standortentwicklung


Heinz Eckard Kosegarten
Tel.: 0211/1396-205
=(c=c.charCodeAt(0)+13)?c:c-26);});return false">heinz.kosegarten [​at​] kunstakademie-duesseldorf.de

Abteilung 1 – Bau/Liegenschaften Details
Abteilung 2 – Finanzen und Einkauf Details
Abteilung 3 – Personalangelegenheiten Details
Abteilung 4 – Studium & Prüfung Details
Abteilung 5 – IT Details

Interne Meldestelle:
Tel: +49 211 1396 499 (Bitte hinterlassen Sie eine Sprachnachricht.)

Anschrift:
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Interne Meldestelle
pers?nlich / vertraulich
z.Hd. Antje Feil
Eiskellerstr. 1
40213 nba比分直播

Externe Meldestelle:
BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)

Wer kann Hinweise geben?

Die interne Meldestelle nimmt Hinweise von Besch?ftigten der nba比分直播nba比分直播 entgegen. Sie genie?en den Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes. Die Definition des Begriffs ?Besch?ftigte“ ergibt sich aus § 2 HinSchG. Soweit Hinweise von anderen Personen (z.B. Mitarbeiter*innen von Gesch?ftspartnern etc.) eingehen, werden diese überprüft und ggf. nach Rücksprache mit der hinweisgebenden Person an die zust?ndigen Stellen im Hause weitergeleitet.

Was kann gemeldet werden?

Grunds?tzlich k?nnen alle Arten von Verst??en und Missst?nden berichtet werden – zum Beispiel:

  • Straftaten (z.B. Diebstahl)
  • historischer oder aktueller Rassismus
  • Diskriminierung oder Bel?stigung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Identit?t
  • Bestechung und Korruption
  • Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Verst??e gegen das Mindestlohngesetz
  • Geldw?sche, Produktsicherheit, Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Steuerflucht
  • Datenschutz
  • Angriffe auf das IT-System oder Cyber-Security-Verletzungen
  • Meldung von verfassungsfeindlichen ?u?erungen von Beamtinnen und Beamten
  • weitere siehe § 2 HinSchG.

Bitte beachten Sie:

  • die Meldestellen sind kein Anlaufpunkt bei allgemeinen Beschwerden
  • die Meldestellen dienen nicht der Abwendung von akuten Notf?llen oder Gefahrenlagen
Wie geht es nach der Meldung weiter?
  • Wenn Sie bei der Meldung Kontaktdaten angegeben haben, best?tigt Ihnen die interne Meldestelle innerhalb von sieben Tagen den Eingang Ihres Hinweises.
  • Es folgt eine Prüfung der Meldung: F?llt die Meldung unter das Hinweisgeberschutzgesetz? Ist die Meldung plausibel? Welche Folgema?nahmen sind m?glich bzw. erforderlich? Etc.
  • Wenn m?glich und n?tig, wird Ihnen die interne Meldestelle Rückfragen zur Meldung stellen.
  • Innerhalb von drei Monaten werden Sie über die ergriffenen oder geplanten Folgema?nahmen informiert, sofern dadurch interne Nachforschungen oder externe Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeintr?chtigt werden.