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Rektorat

Das Rektorat besteht aus dem/der Rektor*in, den beiden Prorektor*innen und dem/der Kanzler*in.

Das Rektorat leitet die Akademie nach Ma?gabe des Kunsthochschulgesetzes und der Grundordnung. Es entscheidet in allen Angelegenheiten, die das Hochschulgesetz keinem anderen Hochschulorgan zuweist.

Der/Die Rektor*in vertritt die Hochschule nach innen und nach au?en. Er/Sie führt den Vorsitz im Rektorat und le